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Fahrschule ist Vertrauenssache
Checkliste zur Auswahl der richtigen Fahrschule

Nachstehend aufgeführte Fragen und Hinweise sollen Ihnen helfen, die richtige Fahrschule zu finden. Bewerten Sie selbst, wie wichtig oder unbedeutend für Sie die Antworten sind.
Wir sind sicher, Sie finden eine gute Fahrschule.

I. Lage, Ausstattung, Ruf
Bei der Auswahl der richtigen Fahrschule spielen viele Faktoren eine Rolle. Zur Zeit gibt es noch kein objektives Gütesiegel, das die Qualität der Ausbildung bestätigt.
Gleichwohl kann man sich schon vor der Anmeldung über an Hand der nachstehenden Fragen wichtige Entscheidungshilfen beschaffen.

1. Was berichten Freunde und Bekannte über die Fahrschule?

2. Ist es eine Fahrschule mit Stil, auch vom äußeren Erscheinungsbild her?

3. Sind Unterrichtsraum und Fahrzeuge gepflegt?

4. Ist der Unterrichtsraum für Sie gut zu erreichen? Der Theorieunterricht findet meist in den Abendstunden statt. Deshalb ist eine gute Erreichbarkeit der Fahrschule wichtig.

5. Ist der Unterrichtsraum mit bequemen Stühlen und mit Tischen ausgestattet?

6. Wirkt der Unterrichtsraum gepflegt?

7. Werden mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt und muss deshalb mit häufigem Lehrerwechsel gerechnet werden, was sich auf den Lernprozess meistens negativ auswirkt?

8. Sind die Fahrlehrer einfühlsame Pädagogen?

9. Wird mit selbst errechneten Prüfungsergebnissen geworben oder stammen die Zahlen aus objektiven Quellen (beispielsweise Technische Prüfstelle)?

10. Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband? Nur dann könnte der Verband bei eventuell auftretenden Problemen helfen.


II. Beratung / Information
Wichtig ist es vor Vertragsabschluss alle wichtigen Punkte mit der Fahrschule abzuklären. Dazu gehören nicht nur die Ausbildungskosten und die zusätzlich anfallenden Kosten bei Führerscheinstelle, TÜV, Sehteststelle und dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen, sondern auch die Hilfe bei der Antragstellung und natürlich die Beratungsqualität. Bei kleineren
Fahrschulen, die keine Bürokraft beschäftigen, sollte zumindest eine telefonische Beratung stattfinden können. Diese sollte aber nicht während der Fahrstunden erfolgen.

1. Beantwortet die Fahrschule vor Vertragsabschluss alle Ihre Fragen ausführlich und verständlich?

2. Sind die Büromitarbeiter freundlich, geduldig, ruhig?

3. Wirken die Büromitarbeiter kompetent?

4. Ist eine telefonische Beratung möglich?

5. Werden Sie innerhalb von 24 Stunden zurückgerufen, wenn Sie eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen?

6. Sind Anfragen per Internet / E-Mail möglich? Werden diese innerhalb von 24 Stunden beantwortet?

7. Werden Ihnen bei einer Anfrage nach den Ausbildungskosten alle Entgelte genannt oder müssen Sie nach jedem einzelnen Posten gesondert fragen?

Genannt werden müssen:
• Grundbetrag,
• Entgelt für die Fahrstunde und die Sonderfahrten,
• Vorstellung zur theoretischen Prüfung
• Vorstellung zur praktischen Prüfung
• bei den Anhänger-, Lkw- und Busklassen zusätzlich
• Kosten für die Abfahrtkontrolle und das Verbinden und Trennen.

8. Informiert Sie die Fahrschule auch über die anfallenden Nebenkosten?

9. Unterstützt sie die Fahrschule bei der Antragstellung?

10. Stellt die Fahrschule einen Ausbildungspass zur Verfügung, in dem alle wichtigen Informationen gesammelt sind und die Termine für die Fahrstunden eingetragen werden können?

Zusätzlich bei Motorradausbildung:

11. Verfügt die Fahrschule über ein Ausbildungsmotorrad, das zu Ihnen passt (Sitzhöhe, Gewicht etc.)?

12. Stellt die Fahrschule Helm und Schutzkleidung zur Verfügung?

13. Ist der Fahrlehrer selbst aktiver Motorradfahrer?

14. Begleitet der Fahrlehrer zumindest bei einzelnen Fahrstunden mit dem Motorrad?


III. Ausbildungsvertrag

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände empfiehlt allen Verbandsfahrschulen, mit jedem Kunden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet aber dem Kunden Rechtssicherheit. Die Fahrschule ist an die Vertrag angegebenen Entgelte während der gesamten Vertragslaufzeit gebunden.

1. Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab, in dem für beide Seiten alle wichtigen Fragen klar angesprochen sind?

2. Wird Ihnen eine Durchschrift des Vertrags ausgehändigt?

3. Werden Ihnen die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem schriftlichen Ausbildungsvertrag ausgehändigt?

IV. Entgelte
Das Fahrlehrergesetz regelt, die Form der Preisangaben. Nach dieser Vorschrift muss jeder Fahrschulinhaber sein Preise frei, unabhängig und selbständig festsetzen.
Fahrschulen sind gesetzlich verpflichtet ihre Preise aufgeteilt nach Grundbetrag, Entgelte für Fahrstunden á 45 Minuten, Vorstellung zur Prüfung und bei den Anhängerklassen für das Verbinden und Trennen und die Abfahrtkontrolle anzugeben.
Die Preise müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.
Das bedeutet: Legt man bei der Klasse B das Entgelt für eine Fahrstunde zu Grunde, sollte der Grundbetrag in etwa das sieben bis achtfache betragen. Das Entgelt für die Sonderfahrten sollte nicht mehr als das 1,5 fache des Fahrstundentgelts, das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis zusammen) nicht mehr als das vier- bis fünffache des Fahrstundenentgelts betragen.
Da kein Fahrlehrer Hellseher ist und im Voraus wissen kann, wie viel Fahrstunden Sie benötigen, hat der Gesetzgeber Pauschalpreise untersagt. Solche Angebote sind immer unseriös.

Mit dem Grundbetrag müssen alle Kosten der Fahrschulverwaltung und des gesamten Theorie-Unterrichts abgegolten sein.

1. Falls Sie die Theorieprüfung nicht bestehen und weitere Ausbildungsleistung in Anspruch nehmen, ist die Fahrschule berechtigt, einen Teilgrundbetrag zu erheben.
Berechnet die Fahrschule einen solchen Teilgrundbetrag und ist er auch im Vertrag angegeben?

2. Was kostet eine „normale“ Fahrstunde?

3. Was kosten die sogenannten Sonderfahrten
• Überlandfahrt
• Autobahnfahrt
• Nachtfahrt

4. Was kostet die Vorstellung zur theoretischen Prüfung?

5. Was kostet die Vorstellung zur praktischen Prüfung?

6. Werden für bestimmte Leistungen, z.B. Vorprüfungen und sonstige Tests zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt oder sind diese im Grundbetrag enthalten?

7. Ist in allen Entgelten die Mehrwertsteuer enthalten. Ausnahme: Die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T sind mehrwertsteuerfrei.

8. Können die Ausbildungskosten im Laufe der Ausbildung in Raten bezahlt werden oder wird am Prüfungstag der Gesamtbetrag in einer Summe fällig?
Wichtig: Die Gebühren für Behörden und die Prüforganisation sind nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrags mit einer Fahrschule.


V. Theorie Ausbildung
In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind alle Unterrichtsinhalte für den theoretischen Unterricht vorgegeben. Dabei wird unterschieden zwischen Grundstoff für alle Klassen und klassenspezifischem Zusatzstoff. Reiner Fragebogenunterricht ist nicht erlaubt.
Durch einen besonders anschaulichen, interessanten Unterricht soll das Verständnis für gesetzliche Bestimmungen und vor allen Dingen die richtige Einstellung zum Verhalten im heutigen Straßenverkehr gefördert werden. Deshalb ist es wichtig, die Frage zu klären, wie attraktiv das Unterrichtsangebot der Fahrschule ist.

1. Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die Theorieausbildung ? (z.B. Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.)

2. Wird nach diesem Ausbildungsplan unterrichtet?

3. Besteht die Möglichkeit vor Vertragsabschluss einmal kostenlos und unverbindlich am Theorie-Unterricht teilzunehmen?

4. Wird der Theorieunterricht mindestens zweimal in der Woche angeboten?

5. Ist der Unterricht interessant und lehrreich gestaltet?

6. Werden an Stelle des Theorieunterrichts nur Fragebogen gepaukt?

7. Werden im Unterricht moderne Medien wie CDI, DVD,- PC-Lernsysteme eingesetzt?

8. Geht der Fahrlehrer auf Fragen der Schüler ein? Hält er nur Frontalunterricht?

9. Paukt der Fahrlehrer nur Regeln oder vermittelt er auch die Verkehrsverhaltenslehre?

VI. Praktische Ausbildung
Auch die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in der Fahrschüler- Ausbildungsordnung verbindlich geregelt. Die Ausbildung ist unterteilt in die Grundausbildung, die Sonderfahrten und die Prüfungsvorbereitung. Misstrauen ist angesagt, wenn eine Fahrschule den Eindruck erweckt, nur die Sonderfahrten seien

„Pflichtfahrten“.
Die Fahrschule ist verpflichtet auch für die praktische Ausbildung einen Ausbildungsplan zu erstellen und ihn in der Fahrschule aushängen oder auslegen. Selbstverständlich muss die Ausbildung auch nach diesem Plan gestaltet werden. Viele Fahrschulen verwenden dazu den von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. entwickelten Curricularen Leitfaden.
Die Grundausbildung muss vor den Sonderfahrten stattfinden. Bei der Grundausbildung und der Prüfungsvorbereitung hat der Gesetzgeber bewusst auf die Festlegung von einer Mindestzahl von Fahrstunden verzichtet, da die Lernvoraussetzungen und die Lernfortschritte der einzelnen Schüler zu unterschiedlich sind. Bei den besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn, Überland, nacht) hat der Gesetzgeber hingegen auch eine Mindestzahl von Fahrstunden festgelegt.

Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, über jede Fahrstunde Aufzeichnungen zu führen, die den Lernstand des Fahrschülers erkennen lassen. Fr diesen Zweck hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. eine Diagrammkarte entwickelt.

1. Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan (z.B. Curricularer Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.) für die praktische Ausbildung?

2. Wird nach diesem Lehrplan ausgebildet?

3. Führt der Fahrlehrer über jede Fahrstunde Aufzeichnungen?

4. Bekommt der Fahrschüler Einblick in diese Aufzeichnungen?

5. Findet bei jeder Fahrstunde eine Vor- und Nachbesprechung statt und werden dabei die Lernziele und der Lernstand der einzelnen Fahrstunde an Hand der Aufzeichnungen erläutert?

6. Kann der Fahrlehrer jederzeit den Stand Ihrer Ausbildung darlegen und Ihnen aufzeigen, welche Teile der Ausbildung noch zu bewältigen sind?

7. Ist sichergestellt, dass Sie alle Fahrstunden beim gleichen Fahrlehrer absolvieren können?

8. Widmet sich der Fahrlehrer während der Fahrstunden voll und ganz seinem Schüler oder erledigt er nebenher Besorgungen oder telefoniert er nebenher?

9. Ist sichergestellt, dass der Fahrlehrer nur auf Ihren Wunsch oder mit Ihrer Zustimmung gewechselt wird?

10. Werden vereinbarte Termine pünktlich eingehalten?

11. Sind die Fahrlehrer überlastet, so das man nur in großen Abständen Fahrstunden buchen kann?

12. Muss ein häufiger Fahrzeugwechsel in Kauf genommen werden?

13. Sind Überland- und Nachtfahrten so programmiert, dass besonders sicherheitsrelevante Lerninhalte wie Kurvenfahren, Befahren von Steigungen und Gefällen, Überholen von Lastzügen und langsam fahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und andere schwierige Verkehrsvorgänge geübt werden können?

14. Wird bei der Autobahnfahrt nur „durchgeprescht“ oder ein abgestimmtes und ausgewogenes Programm von Ein- und Ausfahren, Überholen, Fahren bei höherer Geschwindigkeit (bis 130 km/h) Befahren von Parkplätzen und Rasthöfen usw. angeboten?

VII. Prüfungsvorbereitung, -planung
Der Fahrlehrer darf Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn er davon überzeugt ist, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

1. Führt die Fahrschule rechtzeitig Tests zur Ermittlung der Prüfungsreife in Theorie und Praxis durch?

2. Werden Sie vorher über diesen Test informiert?

3. Werden Ihnen nach dem Test nachvollziehbare Ergebnisse mitgeteilt an denen Sie erkennen können wie viel Fahrstunden Sie bis zur Prüfungsreife in etwa noch benötigen?

4. Wird die Terminierung der Prüfung rechtzeitig mit Ihnen abgestimmt? (In dieser Zeit sollten keine anderen wichtigen Vorhaben, z.B. Berufsabschlussprüfungen, bedeutende Schulaufgaben u. ä. liegen).

5. Ist ein Ansprechpartner der Fahrschule auch bei der theoretischen Prüfung anwesend?

6. Begleitet Sie in der praktischen Prüfung auch der Fahrlehrer, bei dem Sie die Ausbildung absolviert haben?

 

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